Erstattungen und Selbstleistungen

Behandlungskosten

Als Berechnungsgrundlage der Behandlungskosten dient die GebüH (aktuelles Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Behandlungsart und Behandlungsdauer. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine detaillierte Rechnung.

Heilpraktikerkosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei Privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen ist eine Erstattung, je nach abgeschlossenem Vertrag, ganz oder teilweise möglich. Hierzu ist es sinnvoll den Versicherer vorab über die Heilpraktikerbehandlung zu informieren und eine evtl. Kostenübernahme zu überprüfen.

Mein Honoraranspruch ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.